Organisation
Gesetz über eGovernment und Informatik
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien stellt die öffentliche Verwaltung vor zahlreiche Herausforderungen, die eine Koordination und Kooperation auf mehreren Ebenen erfordern. Diesem Zweck dient das Gesetz über eGovernment und Informatik vom 4. Juni 2012 (bGS 142.3), das seit dem 1. Januar 2013 in Kraft steht. Es fördert die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden durch eine gemeinsame eGovernment- und Informatik-Strategie und bildet die organisationsrechtliche Grundlage für die Führung eines gemeinsamen Informatikbetriebs.
eGovernment- und Informatik-Strategie
Die gemeinsame eGovernment- und Informatik-Strategie von Kanton und Gemeinden definiert Ziele, Prioritäten und Grundsätze für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie für die Weiterentwicklung des eGovernments. Sie steuert und koordiniert die weitere Entwicklung der Informatik und enthält eine Sach- und Terminplanung.
Die eGovernment- und Informatik-Strategie wird von der Informatikstrategie-Kommission erarbeitet und ist Kanton und Gemeinden zur Genehmigung vorzulegen.
Koordinationsstelle eGovernment
Die Umsetzung von eGovernment-Projekten erfordert regelmässig eine Koordination von technischen, organisatorischen und gesetzgeberischen Massnahmen. Um sicherzustellen, dass die notwendigen Prozesse rechtzeitig aufgenommen werden, wurde 2019 eine Koordinationsstelle eGovernment in der Kantonalen Verwaltung geschaffen. Sie stellt als primäre Ansprechstelle den fachlichen Austausch zwischen den Verwaltungsstellen sowie mit interkantonalen Gremien sicher.
Die Koordinationsstelle eGovernment hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. Sie nimmt Aufgaben wahr, die vorher bei anderen Stellen angesiedelt waren oder für die keine klare Zuständigkeit bestand. Die Koordinationsstelle eGovernment führt auch das Sekretariat der Informatikstrategie-Kommission.
Umsetzung
Seit es im Vollzug steht, hat das Gesetz über eGovernment und Informatik über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung gefunden. Auf besonderes Interesse gestossen ist das Konzept eines gemeinsamen Informatikbetriebs, der Basisdienstleistungen an Informations- und Kommunikationstechnologien für alle Verwaltungen von Kanton und Gemeinden auf einem einheitlichen Standard erbringt. Zum Grundbedarf gehören die technische Basisinfrastruktur, wie Server und Netzwerk, und weit verbreitete Standardanwendungen, wie etwa die Bürosoftware «Microsoft Office». Das Nähere bestimmt die gemeinsame eGovernment- und Informatik-Strategie.
Darüber hinaus setzt der gemeinsame Informatikbetrieb von Kanton und Gemeinden beschlossene Informatikprojekte um. Diese beruhen entweder auf einem gemeinsamen Projektbeschluss der beteiligten Gemeinwesen oder auf einem besonderen Auftrag. Ausserhalb des gemeinsamen Bedarfs liegen Fachapplikationen von einzelnen Organisationen. Ob dieser individuelle Bedarf ebenfalls beim gemeinsamen Informatikbetrieb gedeckt werden soll, liegt in der Entscheidungsmacht der jeweiligen Organisation.
Der gemeinsame Informatikbetrieb entwickelt keine eigenen Informatik- und Kommunikationsmittel, sondern beschafft sie am Markt. Als nicht kommerzielle Einrichtung des öffentlichen Rechts untersteht er dabei den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen.